Gefahrstoffcontainer: Wann er Pflicht wird

Einen Gefahrstoffcontainer brauchen Sie, sobald Sie wassergefährdende oder brennbare Stoffe über die zulässige Kleinmenge hinaus lagern und das nicht in einem geeigneten Innenraum tun können. Ein normaler Materialcontainer reicht dafür nicht. Das Kernstück ist eine Auffangwanne, die auslaufende Flüssigkeiten sicher zurückhält. Rechtlich geben die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), die TRGS 510 und, bei wassergefährdenden Stoffen, die AwSV den Rahmen vor. Welche Ausführung Sie genau benötigen, hängt vom Stoff, der Menge und der Wassergefährdungsklasse ab und ergibt sich aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung.

Dieser Ratgeber ordnet die Regeln ein und hilft bei der Auswahl. Er ergänzt unsere Kategorie Materialcontainer, in der Sie auch unsere Chemiecontainer finden.

In diesem Artikel

  • Wann brauche ich einen Gefahrstoffcontainer?
  • Die wichtigsten Regeln kurz erklärt
  • Die Auffangwanne: das Herzstück
  • Welche Bauart passt?
  • Zusammenlagerung: was nicht zusammen darf
  • Häufige Fragen

Wann brauche ich einen Gefahrstoffcontainer?

Der Auslöser ist fast immer die Art und Menge des Stoffs. Ein Gefahrstoffcontainer wird nötig, wenn:

  • Sie wassergefährdende Stoffe lagern (Öle, Kühlschmierstoffe, Säuren, Laugen, Reiniger, Kraftstoffe).
  • Sie brennbare Stoffe über die Kleinmenge hinaus aufbewahren.
  • eine Innenraumlagerung nicht möglich ist oder der Brandschutz die Außenlagerung verlangt.
  • Sie die Mengenschwellen der TRGS 510 überschreiten, ab denen ein eigenes Gefahrstofflager gefordert ist.

Für die Abgrenzung wichtig: Kurzzeitiges Bereithalten für den sofortigen Gebrauch am Arbeitsplatz ist keine Lagerung. Sobald Stoffe länger aufbewahrt werden, greifen die Lagerregeln.

Die wichtigsten Regeln kurz erklärt

Vier Regelwerke greifen ineinander:

  • GefStoffV (Gefahrstoffverordnung): verpflichtet Sie zur Gefährdungsbeurteilung und zu Schutzmaßnahmen.
  • TRGS 510: konkretisiert die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern, inklusive Mengenschwellen und Zusammenlagerung.
  • AwSV: gilt zusätzlich für wassergefährdende Stoffe und schreibt die Rückhaltung vor. Wird ein Lager länger als sechs Monate betrieben, ist die AwSV in der Regel umzusetzen.
  • StawaR (Stahlwannenrichtlinie): legt fest, wie eine Stahl-Auffangwanne gebaut sein muss.

Die Wassergefährdungsklasse (WGK 1 bis 3) eines Stoffs steht im Sicherheitsdatenblatt. WGK 3 bedeutet die stärkste Gefährdung, etwa bei Kraftstoffen oder Altöl. Aus WGK und Menge ergibt sich die Gefährdungsstufe und damit der Maßnahmenumfang.

Die Auffangwanne: das Herzstück

Jeder Gefahrstoffcontainer für flüssige, wassergefährdende Stoffe braucht eine dichte Auffangwanne. Für das nötige Rückhaltevolumen gilt eine einfache Regel:

Die Auffangwanne muss mindestens das Volumen des größten Einzelgebindes oder 10 Prozent der gesamten Lagermenge aufnehmen, je nachdem, welcher Wert höher ist. In Wasserschutzgebieten steigt die Anforderung auf 100 Prozent der Lagermenge.

Ein Beispiel: Lagern Sie ein 1.000-Liter-IBC, muss die Wanne 1.000 Liter fassen. Bei mehreren kleinen Gebinden entscheidet der 10-Prozent-Wert, sofern er höher liegt als das größte Einzelgebinde.

Welche Bauart passt?

Es gibt im Wesentlichen zwei Ausführungen:

  • Passiver Stahlcontainer mit Auffangwanne. Die Grundvariante aus Stahlrahmen, Stahlblech und integrierter Wanne nach StawaR. Geeignet für die passive Lagerung nicht entzündbarer, wassergefährdender Stoffe (WGK 1 bis 3), etwa wässrige Laugen, Kühlschmierstoffe oder anorganische Säuren. Ohne Brandschutzklassifizierung ist häufig ein Sicherheitsabstand von rund 10 Metern zum nächsten Gebäude einzuhalten.
  • Isolierter oder brandschutzklassifizierter Container. Für temperaturempfindliche oder brennbare Stoffe, mit schwer entflammbarer Isolierung und in der Regel bauaufsichtlicher Zulassung. Aufwendiger, aber oft die einzige Lösung, wenn Abstände nicht einzuhalten sind.

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Zusammenlagerung: Was nicht zusammen darf

Nicht alle Stoffe dürfen gemeinsam gelagert werden. Die TRGS 510 ordnet Gefahrstoffe in Lagerklassen ein und regelt über eine Zusammenlagerungstabelle, welche Stoffe zusammen, getrennt oder separat aufzubewahren sind. Säuren und Laugen etwa gehören getrennt, entzündbare Flüssigkeiten in einen eigenen Bereich. Prüfen Sie das vor der Beschaffung, denn davon hängt ab, ob ein Container reicht oder ob Sie mehrere Einheiten brauchen.

Nicht zulässig ist die Lagerung außerdem in Flucht- und Rettungswegen, Durchfahrten, engen Höfen oder Pausenräumen.

Häufige Fragen (faq)

Was ist ein Gefahrstoffcontainer?

Ein Gefahrstoffcontainer ist ein Stahlcontainer mit integrierter Auffangwanne für die sichere Lagerung wassergefährdender oder brennbarer Stoffe. Er hält auslaufende Flüssigkeiten zurück und erfüllt die Anforderungen an die Gefahrstofflagerung.

Wann brauche ich einen Gefahrstoffcontainer statt eines Materialcontainers?

Sobald Sie wassergefährdende oder brennbare Stoffe über die Kleinmenge hinaus lagern. Ein normaler Materialcontainer hat keine Auffangwanne und ist dafür nicht zugelassen.

Wie groß muss die Auffangwanne sein?

Sie muss mindestens das größte Einzelgebinde oder 10 Prozent der Lagermenge fassen, je nachdem, welcher Wert höher ist. In Wasserschutzgebieten sind es 100 Prozent der Lagermenge.

Was bedeutet die Wassergefährdungsklasse?

Die WGK 1 bis 3 gibt an, wie stark ein Stoff Gewässer gefährdet. WGK 3 ist die höchste Stufe. Die Einstufung steht im Sicherheitsdatenblatt und bestimmt zusammen mit der Menge die nötigen Schutzmaßnahmen.

Brauche ich eine Genehmigung für einen Gefahrstoffcontainer?

Häufig ja, je nach Stoff, Menge und Standort. Die Beschaffung und Genehmigung einer Außenlagerung kann mehrere Monate dauern. Klären Sie das früh mit Ihrer Behörde.

Darf ich verschiedene Gefahrstoffe zusammen lagern?

Nicht immer. Die TRGS 510 regelt über die Zusammenlagerungstabelle, welche Stoffe zusammen dürfen. Säuren und Laugen oder entzündbare Stoffe brauchen oft getrennte Bereiche.

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