Gefahrstoffcontainer
Gefahrstoffcontainer: Wann er Pflicht wird Einen Gefahrstoffcontainer brauchen Sie, sobald Sie wassergefährdende oder brennbare Stoffe über die zulässige Kleinmenge hinaus lagern und das nicht in einem geeigneten Innenraum tun können. Ein normaler Materialcontainer reicht dafür nicht. Das Kernstück ist eine Auffangwanne, die auslaufende Flüssigkeiten sicher zurückhält. Rechtlich geben die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), die TRGS 510 und, bei wassergefährdenden Stoffen, die AwSV den Rahmen vor. Welche Ausführung Sie genau benötigen, hängt vom Stoff, der Menge und der Wassergefährdungsklasse ab und ergibt sich aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung. Dieser Ratgeber ordnet die Regeln ein und hilft bei der Auswahl. Er ergänzt unsere Kategorie Materialcontainer, in der Sie auch unsere Chemiecontainer finden. In diesem Artikel Wann brauche ich einen Gefahrstoffcontainer? Der Auslöser ist fast immer die Art und Menge des Stoffs. Ein Gefahrstoffcontainer wird nötig, wenn: Für die Abgrenzung wichtig: Kurzzeitiges Bereithalten für den sofortigen Gebrauch am Arbeitsplatz ist keine Lagerung. Sobald Stoffe länger aufbewahrt werden, greifen die Lagerregeln. Die wichtigsten Regeln kurz erklärt Vier Regelwerke greifen ineinander: Die Wassergefährdungsklasse (WGK 1 bis 3) eines Stoffs steht im Sicherheitsdatenblatt. WGK 3 bedeutet die stärkste Gefährdung, etwa bei Kraftstoffen oder Altöl. Aus WGK und Menge ergibt sich die Gefährdungsstufe und damit der Maßnahmenumfang. Die Auffangwanne: das Herzstück Jeder Gefahrstoffcontainer für flüssige, wassergefährdende Stoffe braucht eine dichte Auffangwanne. Für das nötige Rückhaltevolumen gilt eine einfache Regel: Die Auffangwanne muss mindestens das Volumen des größten Einzelgebindes oder 10 Prozent der gesamten Lagermenge aufnehmen, je nachdem, welcher Wert höher ist. In Wasserschutzgebieten steigt die Anforderung auf 100 Prozent der Lagermenge. Ein Beispiel: Lagern Sie ein 1.000-Liter-IBC, muss die Wanne 1.000 Liter fassen. Bei mehreren kleinen Gebinden entscheidet der 10-Prozent-Wert, sofern er höher liegt als das größte Einzelgebinde. Welche Bauart passt? Es gibt im Wesentlichen zwei Ausführungen: Als Einstieg beliebt: Chemiecontainer 2 x 2 Meter mit Doppeltür, ab 2.050 €, für die passive Lagerung wassergefährdender Stoffe. Fragen Sie uns nach Ausführung und den passenden Nachweisen für Ihren Anwendungsfall. Zum Produkt · Zusammenlagerung: Was nicht zusammen darf Nicht alle Stoffe dürfen gemeinsam gelagert werden. Die TRGS 510 ordnet Gefahrstoffe in Lagerklassen ein und regelt über eine Zusammenlagerungstabelle, welche Stoffe zusammen, getrennt oder separat aufzubewahren sind. Säuren und Laugen etwa gehören getrennt, entzündbare Flüssigkeiten in einen eigenen Bereich. Prüfen Sie das vor der Beschaffung, denn davon hängt ab, ob ein Container reicht oder ob Sie mehrere Einheiten brauchen. Nicht zulässig ist die Lagerung außerdem in Flucht- und Rettungswegen, Durchfahrten, engen Höfen oder Pausenräumen. Häufige Fragen (faq) Passenden Gefahrstoffcontainer anfragen Sagen Sie uns, welche Stoffe Sie in welcher Menge lagern, und wir empfehlen die passende Ausführung mit der richtigen Auffangwanne. Zur Übersicht oder direkt Angebot anfordern.
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